Fragt man im Verwandten- und Freundeskreis nach den Vorfahren, ist üblicherweise bei den Großeltern Schluss. Vielleicht weiß der eine oder andere noch dunkel etwas von den Urgroßeltern: woher sie stammten oder welchen Beruf sie hatten. Da sie aber meistens nicht mehr bewusst erlebt wurden, besteht keine wirkliche Erinnerung mehr an sie.
Eigentlich sollte es also von ganz natürlichem Interesse sein, mehr vom Ursprung seiner Existenz zu erfahren. Und auch wenn es häufig nur möglich ist, die Namen und Daten der Ahnen aus dem Dunkel der Geschichte zu holen, ist es doch interessant zu lernen, woher man stammt.
Das deutsche Personenstandsgesetz sieht eine Archivierung der Personenstandsregister nach 80 Jahren für das Eheregister, nach 110 Jahren für das Geburtenregister und nach 30 Jahren für das Sterberegister vor. Vor diesen Fristen ist eine Einsichtnahme nur für Angehörige oder bei glaubhaftem rechtlichen Interesse möglich.
Es ist also von Vorteil beim Start der Familienforschung, wenn die Vorfahren und deren Geburts-, Wohn- und Sterbeorte bis Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt sind. Ansonsten bleibt nur der Gang zum entsprechenden Standesamt und ein Antrag auf Einsichtnahme.
Für die Zeit bis zum 19. Jahrhundert sind die Kirchenbücher häufig die einzige Quelle. Das Personenstandswesen wurde in Preussen z.B. erst im Jahre 1874 eingeführt. In den linksrheinischen Gebieten, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts zeitweilig französisches Staatsgebiet waren, existieren bereits ältere staatliche Aufzeichnungen.
Die hier präsentierten Forschungen beruhen auf den folgenden Quellen.