Es ist nicht erstaunlich, dass die räumliche Nähe von Freienohl zu Oeventrop, Dinschede und Glösingen zu einer Reihe verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen Familien aus den verschiedenen Orten führte. Während die Ruhrdörfer in grundherrlicher Abhängigkeit der Klöster Wedinghausen und Rumbeck standen, sicherte der Freibrief des Grafen von Arnsberg von 1364/66 den Freienohler Bürgern persönliche Freiheit zu, sowie das Recht in der Dinscheder, Wennemer und Olper Mark pro Haushalt ein Schwein zu mästen und Holz für den Eigenbedarf und zu Heizzwecken zu entnehmen.
Nach dem 30jährigen Krieg lagen auch in Freienohl zahlreiche Hausstätten wüst. Im Lagerbuch des Herzogtums Westfalen von 1652 ist für Freienohl von 38 Hausstätten sowie von 22 vollständig verwüsteten Hausstätten die Rede. Im Verzeichnis der Feuerstellen von 1664 wird dann neben den 37 Namen, die wohl mit denen von 1652 gleichzusetzen sind, von weiteren 16 Inhabern von Feuerstätten berichtet, die als Kötter bezeichnet werden. Laut Wolf standen diesen Neusiedlern die sogenannten Hufenberechtigten, d.h. Altsiedler gegenüber, die die oben erwähnten Rechte in den Marken innehatten, während diese Rechte den Neusiedlern vorenthalten wurden, was deren wirtschaftliche Situation über die nächsten Jahrhunderte beeinflussen sollte. Im Kopfschatzregister von 1759 sind für Freienohl 362 Einwohner aufgelistet, von denen alle ab 12 Jahren steuerpflichtig waren.
Im Folgenden werden einige alte Freienohler Familien vorgestellt.
Weiterführende Literatur: Wolf, Manfred: Freiheit Freienohl 1272-1975. Meschede 1985.