Familie Derenthal


„Für fast ein Jahrhundert haben Mitglieder der Familie Derenthal das politische, ökonomische und kulturelle Leben in Höxter mitbestimmt.“, (Rüthing, 1986). Der erste in Höxter nachweisbare Derenthal war 1360 Johann von Derenthal der mit der Ministerialentochter von Haversforde verheiratet war, deren Mitgift ein Hof im Ort Stahle war. Stahle liegt gegenüber der Stadt Holzminden auf dem westlichen Weserufer.

Johanns Enkel Johann II, auch Hans genannt, war 1434 der erste urkundlich erwähnte Bürgermeister aus der Familie Derenthal. Er war Lehnsmann der Grafen von Pyrmont und der Corveyer Äbte und wurde zum reichsten Bürger Höxters, der 1483 ein Zehntel der gesamten Vermögenssteuer der Stadt aufzubringen hatte.

Johann III kaufte von seinem Verwandten, dem ehemaligen Bürgermeister Arnd von Haversforde, einen weiteren Meierhof in Stahle, den sog. Storkeshof. Johann war sehr darauf bedacht, seine Ländereien zu erweitern und erwarb 1440 auch noch einen Meierhof in Herbram, 1446 zwei Hufen vor Höxter sowie 1451 verschiedene Lehngüter vor Höxter. Nach seinem Tod stiftete sein Witwe Kunne von Borge den St.-Vinzenz-Altar in der St.-Kiliani-Kirche.

Johann IV wurde in den Lehen bestätigt. Seine beiden Söhne Dietrich und Johann V begründeten zwei Linien: Johann V erwarb die Burgsitze in Borgholz und Natzungen während Dietrich eine ländliche Linie im Bereich der Warburger Börde gründete. Zu dieser Zeit war die Familie auf dem Zenit ihres Einflusses in der Stadt. Alle Familienmitglieder gehörten der Kaufmannsgilde an und waren mit den reichsten Familien der Stadt verwandt und verschwägert.

Zunächst blieben Dietrich Derenthals Söhne, Enkel und Urenkel noch in Höxter und liehen der durch den 30jährigen Krieg schwer zerstörten Stadt Geld. Heinrich IV zog 1639 dann nach Borgentreich, nachdem er in Warburg geheiratet hatte. Seine Kinder ließen sich in Körbecke nieder, wo sie als Präfekte und Spiegel’sche Richter auftraten, einem Amt, das im Hochstift Paderborn vielmehr dem eines Meiers oder Schultheißen entsprach, d.h. weniger Richter als Beamter des Lehnsherrns, der für die ordnungsgemäße Entrichtung der Zehntabgaben verantwortlich war.


Weiterführende Literatur:
Heidenreich, Friedrich: Warburger Stammtafeln. Münster 1985/86
Rüthing, Heinrich: Höxter um 1500. Paderborn 1986
Koch, Michael et al.: Höxter Band 2. Paderborn 2015

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